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BDJ unterstützt Folterforderung von Bundesinnenminister Schäuble

Berlin/Karlsruhe, 30. Dezember 2005

Der Bund Deutscher Juristen (BDJ) unterstützt die Folterforderung von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble. Anlässlich der aktuellen Debatte stellt der BDJ-Vorsitzende und Strafrichter am Bundesgerichtshof Dr. Claus Grötz klar: „Das Leben unschuldiger Opfer besitzt einen höheren Wert als die körperliche Integrität von Verbrechern. Wir müssen jetzt Tabus brechen. Die Gewinnung von Aussagen mittels leichter Foltermaßnahmen und die Verwertung solcher Aussagen sind zukünftig möglich zu machen. Unsere Behörden stehen unter ungerechtfertigtem moralischen Druck, wie der Fall Gäfgen und die Terroristenverfolgung zeigen.“

Im Fall Gäfgen hatte der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident angeordnet, dem Entführer mit nie gekannten Schmerzen drohen zu lassen, um das Versteck des entführten Jungen herauszubekommen. Zu einer tatsächlichen Behandlung des Täters ist es dagegen nicht gekommen. Gäfgen wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Gleichwohl ist der Polizei-Vizepräsident seines Amtes enthoben worden. Diese Amtsenthebung ist Vielfach nicht auf Verständnis gestoßen.

Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die Androhung und Anwendung von leichter Folter untersagt. Unter leichter Folter werden Maßnahmen verstanden, die nicht zu einer dauerhaften Schädigung führen und zumeist nicht unter die Folterdefinition von Artikel 1 der UN-Anti-Folter-Konvention fallen. Möglich wären die Androhung von Folter sowie die Anwendung von Schlaf- und Nahrungsentzug, Elektroschocks, pharmakologische Behandlung und ähnlicher Maßnahmen unter ärztlicher Aufsicht.

Zur Terroristenverfolgung führt Strafrichter Dr. Claus Grötz aus:„ Wir müssen auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse aus Ländern nutzen, die foltern. Denn wer gegen die Interessen des deutschen Volkes kämpft, verspielt seine staatsbürgerlichen Rechte. Es ist nicht zumutbar, dass jede Aussage auf die Goldwaage gelegt wird. Hier wird auch ein Umdenken des derzeitigen Verfassungsrichters Papier sowie eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sein.“

Abschließend erklärt Dr. Claus Grötz: „Die Zeit der weihnachtlichen Sentimentalitäten ist vorbei. Wir müssen das Thema „Folter“ offen diskutieren. Der Bund Deutscher Juristen wird sich zukünftig, unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, für dieses Thema einsetzen. Die rote Linie muss neu gezogen werden.“


 

 

 

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