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Über uns

Der Bund Deutscher Juristen (BDJ) wurde am 12. März 1952 von Richtern des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs als gemeinnütziger Verein gegründet. Gründungsmitglieder waren u.a. der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff, und der erste Präsident des Bundesgerichtshofs, Dr. h. c. Hermann Weinkauff. Mittlerweile gehören uns über 2.700 namhafte Juristen aus Legislative, Exekutive und Judikative an. Für eine Mitgliedschaft bedarf es zweier Ehrenbürgen.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an: mitglieder@bunddeutscherjuristen.org

Als Bund Deutscher Juristen (BDJ) übernehmen wir Verantwortung für Juristenausbildung und Justizreform und sorgen für Vielfalt in der öffentlichen Debatte. Unsere Beiträge zur Wiederbewaffnung der Bundeswehr und dem Abtreibungsverbot sind hinlänglich bekannt. Auch zu aktuellen Themen beziehen wir Stellung.

 

  
  © BDJ/AgenturOMF 1999-2006